AGBs

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Allgemeine Geschäfts-, Liefer - und Zahlungsbedingungen der Firma CREATIVE LED GmbH

1. Allgemeines

Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird - für alle Leistungen der Firma CREATIVE LED GmbH (genannt CREALED). Fremde Bedingungen werden hiermit ausdrücklich abgelehnt; jegliche andere vom Käufer als Auftraggeber oder Leistungsempfängers bei Dreieckgeschäften festgesetzten Bedingungen sind unwirksam. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, daß alle Bestellungen separat für seinen Auftrag gefertigt werden und daraus entstehende Vertagsverpflichtungen einzuhalten sind, unabhängig davon, ob es sich um eine kundenspezifische oder nicht kundenspezifische Ware handelt.

2. Angebote und Auftragsbestätigungen 

Offerten aller Art werden nur zu Bedingungen der CREALED abgegeben. Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung als ausschließliche Vertragsgrundlage, auch wenn der Auftraggeber vor diesem Zeitpunkt keine Kenntnis davon hatte, keine Kenntnis nehmen wollte oder versäumte sich diese einzuholen. Einwände und/oder Änderungen zu den Lieferund Zahlungsbedingungen müssen vom Auftraggeber schriftlich benannt werden und seitens der CREALED schriftlich bestätigt werden. Auftragsbestätigungen gelten, wenn ihnen nicht innerhalb der angegebenen Frist oder wenn keine Frist festgesetzt wurde, innerhalb von 5 Werktagen widersprochen wird, spätestens jedoch mit Annahme der Leistung, als anerkannt. Bei Verkaufsangeboten ist Zwischenverkauf generell vorbehalten und gelten ausschließlich nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Angebotsdatum, es sei denn, es sind andere Gültigkeitstermine explizit schriftlich benannt.

3. Kundenspezifische Leistungen, Teilexklusivität, Vollexklusivität 

Nach kundenspezifischen Vorgaben realisierte Leistungen und Lieferungen von Waren gelten generell als Sonderleistung, Sonderanfertigung oder Sondertyp. Die CREALED vereinbart mit dem Auftraggebern Teilexklusivität oder Vollexklusivität. Teilexklusivität gestattet der CREALED aufgrund der Mitbeteiligung an der Leistungsrealisierung einen Weiterverkauf unter eigener Bezeichnung an Dritte, die nicht gemäß der vertraglichen Regelung vom Auftraggeber ausgeschlossen sind (Negativkundenliste). Vollexklusivität erlaubt es der CREALED nicht, Leistungen und Produkte zu vermarkten, die ausschließlich und in allen Details der vereinbarten Spezifikation in der Gesamtheit betreffen. Für beide Leistungskategorien besteht Abnahmepflicht gemäß §4 oder spätestens zu dem in der Auftragsbestätigung bestätigtem Termin. Verzichtet der Auftraggeber auf eine der beiden Exklusivitäten oder bezahlt er das vereinbarte Exklusivitätsentgelt, das Entgelt für die Exklusivitätsverlängerung oder die kundenspezifische Leistung oder Ware nicht, erlischt der Anspruch auf Auftraggeberschutz generell und ab sofort unbefristet mit Ablauf der Zahlungsfrist oder Erfüllung des Erstauftrages, auch wenn eine Lieferung gemäß der kundenspezifischen Vorgaben erfolgt oder erfolgte. Jeglicher Anspruch auf Teil- oder Vollexklusivität erlischt auch dann, wenn der Auftraggeber spätestens 24 Monaten nach Vergabe des letzten kundenspezifischen Auftrages an die CREALED keine weitere Bestellung dieser kundenspezifischen Ware auslöst. Damit entfällt ab sofort jeglicher Anspruch des Auftraggebern auf Behinderung zur Nutzung vormals abgetretener geistiger und materieller Leistungen durch die CREALED, unabhängig vom Schutzgrad, die seitens der CREALED erbracht wurden. Alle Rechte gehen uneingeschränkt an CREALED zur freien Verfügung über unabhängig ob der Auftraggeber geistige , materielle oder finanzielle Leistungen erbracht hat. Diese Regel gilt generell und unabhängig von weiteren vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen Auftraggeber und CREALED vor oder nach der Auftragserteilung getroffen wurden. 

4. Lieferung, Verzug, Abrufaufträge, sonstige Leistungserfüllung 

Die Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Teilleistungen sind in allen Teilen zulässig. Jede Teilleistung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluß auf den unerfüllten Teil des Auftrages. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen von Seiten der CREALED oder eines seiner Lieferanten von Leistungen und Waren sowie ungünstige Umweltverhältnisse verlängern die Leistungs-/Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Tritt der Lieferant der CREALED von seiner Liefervereinbarung zurück, ist die CREALED berechtigt gegenüber seinen Auftraggebern uneingeschränkt zurückzutreten. Abrufaufträge sind vom Auftraggeber schriftlich in Quantität und Zeit zu terminieren und müssen innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung abgenommen werden. Erfolgt keine Terminierung innerhalb 90 Tage ab dem Datum der ersten Auftragsbestätigung unsererseits, werden die gesamte Liefermenge in maximal 10 gleichen Teilen und spätestens bis zum Terminende des Ablaufzeitraumes endgültig in Teilen oder in der Gesamtheit ausgeliefert. Ist der Auftraggeber nicht bereit oder verhält sich passiv, die Lieferungen aus dem Abrufvertrag termingerecht abzunehmen ist CREALED berechtigt die Zahlungs-und Lieferbedingungen vertragsbezogen so zu ändern, daß CREALED schadlos bleibt ,den Vertrag auf Vorkasse vor Produktion zusetzen und die Abruflosmengen als Einzellose zu fertigen und eine Staffelpreisanpassung vorzunehmen. 

5. Auftragsstornierung 

Auftragsstornierungen sind bis zum in der Auftragsbestätigung benannten Termin oder spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung möglich, es sei denn, es handelt sich um kundenspezifische Aufträge. Bei kundenspezifischen Aufträgen ist eine Stornierung nur möglich, wenn nachweislich nachfolgende Leistungen seitens der CREALED noch nicht vertraglich gebunden oder bereits realisiert sind. Erfolgt eine Stornierung bei bereits gebundenen Nachfolgeleistungen, so werden alle Unkosten, mindestens jedoch 35% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. 

6. Zusicherung von Eigenschaften 

Aussagen und Hinweise zu bestimmten Eigenschaften und/oder zur Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich seitens der CREALED als Zusicherung bezeichnet werden. Allein der Auftraggeber oder Leistungsempfänger haftet für die Einhaltung der Produktspezifikation und für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Produktspezifikation beim Betrieb der Ware oder durch ungenügende und oder ungeeignete Produkteignungsprüfungen bzw. Zulassungsprüfungen seines Produktes erwachsen. 

7. Versand und Gefahrenübergang 

Generell gelten als Versandkonditionen EXW Glashagen (INCOTERMS 2020). Wird die Leistung auf Wunsch des Leistungsempfängers diesem zugeschickt, geht spätestens mit Übergabe an den Versandbeauftragten die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung auf den Leistungsempfänger über. Gleiches gilt für den Fall, daß der Auftraggeber den Versandbeauftragten selbst benennt. Bei Direktanlieferung durch die CREALED selbst, gilt dies als Übergabe an einen Versandbeauftragten mit Gefahrübertragung ab unserer Hausanschrift. Kosten für Verpackung, Versand, Transportversicherung und sonstige Nebenkosten gehen generell zu Lasten des Auftraggebers. Der Verzicht auf eine Transportversicherung muß seitens des Auftraggebers mit Auftragserteilung schriftlich angezeigt werden. 

8. Preise und Bezahlung 

Die Preise sind netto, freibleibend zuzüglich Verpackung, Versand sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und gelten für alle Leistungen ab der CREALED. Die Preise bei Abrufaufträgen insbesondere bei Importware - gelten 30 Tage nach dem Datum der Auftragsbestätigung unabhängig vom Abrufzeitraum bindend. Danach sind Preisänderungen in begründeten Fällen, wie zum Beispiel Währungskursschwankungen zulässig. Die Bezahlung von Erstaufträgen oder einem Warenwert von kleiner 150 EUR kann auf Vorkasse bzw. per Nachnahme erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf Mängelrügen bis zu dem in der Rechnung vermerktem Datum so zu zahlen, daß die CREALED ab diesem Datum über den vollen Rechnungsbetrag verfügen kann. Ein Verrechnen mit berechtigten oder unberechtigten Forderungen des Käufers gegenüber der CREALED ist nicht statthaft. Die Annahme von Schecks und Kreditkartenverrechnung sind nicht möglich. Bei Zahlungsverzug oder unberechtigtem Skonto- und Rabattabzug werden für die jeweiligen Fehlbeträge Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Bearbeitungsgebühren ab Verzug in Rechnung gestellt. Im Wiederholungsfall ist die CREALED berechtigt, weitere Lieferungen ohne Ankündigung in Verzug zu setzen, die Zahlungsbedingungen einseitig zu ändern oder ausschließlich in Vorkasse oder per Nachnahme zu versenden. In bestimmten Fällen kann Vorkasse beziehungsweise per Nachnahme in voller Höhe oder in Teilen verlangt werden. Skonto und Rabatte werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Auslandssendungen erfolgen generell ausschließlich auf Basis Vorkasse oder unbegrenztem Akkreditiv einer Großbank, wobei all Bankauslagen zu Lasten des Auftraggebers gehen. Der Vorkassebetrag wird auf Anforderung zu dem angegebenen Termin fällig. 

9. Eigentumsvorbehalt 

Die CREALED behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Leistungen und Waren (Vorbehaltsklausel) bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Weiterveräußerung, Weiterverarbeitung und Bearbeitung der Leistung bewirken ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsleistungen. 

10. Sachmängel, Gewährleistungsfrist, Rechtsmängelfreiheit 

Mängel am Leistungsgegenstand sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer, der Bauteilbezeichnung und der Losnummern und einer Mängelbeschreibung anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist endet spätestens 6 Monate nach Verlassen der Leistung von der CREALED, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für als RoHS gekennzeichnete Produkte endet die Gewährleistung 7 Tage nach Öffnen der hermetischen Verpackung für Lötbarkeit. Für Chips ist nach Öffnung der Verpackung innerhalb von 7 Tagen eine Sichtkontrolle und Bondanprobung vorzunehmen. Im Falle von berechtigten Qualitätsbeanstandungen sind wir dazu berechtigt, entweder die Mängel zu beheben oder die Ware zurückzunehmen, indem wir dem Käufer den Kaufbetrag gutschreiben oder kostenlosen Ersatz innerhalb eines angemessenen Zeitraumes leisten oder dem Käufer die Summe, die dem Wertverfall der Ware entspricht, gutschreiben. Jegliche weiteren Haftungsansprüche aus Mängeln sind ausgeschlossen. Die Haftung auf Schäden ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit, wenn trotz Qualitätssicherungssystem Ware in Umlauf gebracht wurde, wo vor Auslieferung absehbar gewesen wäre, daß Schäden eintreten könnten. Dies entbindet den Auftraggeber oder Leistungsempfänger nicht davon, die versicherungsrechtliche Verpflichtung einer Schadenseingrenzung als auch Reduzierung einzuhalten. Teile, die schon benutzt wurden, insbesondere, wenn Sie eingebaut sind oder waren, sind vom Umtausch generell ausgeschlossen. Für Leistungen der CREALED wird keine Rechtsmängelfreiheit im Sinne des Urheberrechts übernommen, es sei denn, es wird dies per Vertrag geregelt. Das Nichtverweisen der CREALED auf ihr bekannte Urheberrechte Dritter entbindet den Leistungsempfänger nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung des Urheberrechts. Bei Handelsware wird generell die Rechtsmängelfreiheit nicht garantiert. 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort aller Leistungen ist Glashagen sowie Gerichtsstand ist Rostock. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch für Auslandsaufträge. Beide Vertragsseiten können eine Schiedsgerichtsregelung vereinbaren. Rechtsunwirksame Bestimmungen führen nur zur Unwirksamkeit in Teilen und Berühren die restlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht. 

Glashagen , August 2023